1.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlich
der Sitz unseres Unternehmens.
2.
Auftragserteilung/Preise
2.1 Für
alle Lieferungen aufgrund aller gegenwärtigen und künftigen
Verträge gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden,
die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen
oder wenn wir in Kenntnis abweichender
Bedingungen des Kunden Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos
ausführen.
2.2 Änderungen
der vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder
sonstige zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung.
2.3 Für
alle Verträge gilt deutsches Recht. Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages oder der Verkaufsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen
davon unberührt.
2.4 Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Jeder Auftrag
bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung.
2.5 Sämtliche
Preise stellen sich zuzügl. der entsprechenden MwSt.
3.
Lieferung/Versand/Gefahrübergang
3.1 Die
Lieferung der Ware erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr
des Kunden. Ab einem Nettowarenwert von mehr als EUR 300,00
liefern wir frei bzw. frei deutsche Grenze.
Auf Wunsch versichern wir die Ware zu Lasten des Kunden.
3.2 Die
Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware das Werk
verlässt. Verzögert sich der Versand aus Gründen,
die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit
dem Tag der Bereitstellung über.
3.3 Die
Vereinbarung über die Liefermenge schließt ein,
daß der Kunde die Lieferung und Berechnung einer Minder-
oder Mehrmenge bis zu 10 % hinzunehmen hat. Bei
mehrfarbigen Arbeiten, geringen Auflagen oder Sondermaterialien
kann sich dieser Satz bis auf 30 % erhöhen.
3.4 Können
wir nicht fristgerecht liefern 1 so hat uns der Kunde schriftlich
eine angemessene Nachfrist zu setzen. Innerhalb dieser Frist
kann der Kunde keineErsatzansprüche
geltend machen oder die Annahme verweigern. Nach Ablauf der
Frist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche
sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3.5 Ohne
besondere Vereinbarung werden der Beförderungsweg und
das Beförderungsmittel nach unserem Ermessen gewählt.
Es besteht jedoch keine Gewähr für
den kostengünstigsten Versand.
4.
Zahlung
4.1 Der
Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum
gewähren wir 2% Skonto.
Der Anspruch auf Skonto entfällt, so lange ältere
Rechnungen offen sind. Unsere Rechnungen gelten als ausgeglichen,
wenn der Gegenwert unseren Konten gutgeschrieben
ist. Wechsel nehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung
und erfüllungshalber in Zahlung. Dabei wird Skonto nicht
gewährt. Diskont und Einzugskosten sind vom Kunden sofort
nach Aufgabe zu erstatten.
4.2 Bei Überschreitung
des Zahlungsziels sind wir berechtigt, vom Tag der Fälligkeit
an ohne Mahnung Fälligkeitszinsen in Höhe von 4
% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank
zu berechnen. Unser Recht, Schadensersatz wegen Verzuges
geltend zu machen, bleibt unberührt.
4.3 Der
Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
5.
Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle
von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur
Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Kunden
zustehender Zahlungsansprüche, gleich aus welchem
Rechtsverhältnis. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung für den jeweiligen Forderungssaldo.
5.2 Eine
Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für
uns, ohne uns zu verpflichten und ohne daß unser Eigentum
hierdurch untergeht. Verarbeitet oder verbindet
der Kunde unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht
uns an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis
des Wertes unserer Ware zum Wert der
Gesamtsache. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware
im Sinne dieser Bedingungen.
5.3 Zum
Weiterverkauf und zur Be- und Verarbeitung ist der Kunde
nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
berechtigt. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt.
5.4 Sämtliche
dem Kunden aus der Verwendung der Vorbehaltssache entstehenden
Forderungen tritt er mit allen Nebenrechten hiermit sicherungshalber
im voraus an
uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wird die Vorbehaltsware
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
veräußert, erfaßt die Abtretung nur den unserem
Miteigentumsanteil entsprechenden Erlösanteil.
5.5 Der
Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung nur im
Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
berechtigt. Die Einziehung erfolgt treuhänderisch
für uns. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet,
die Einziehung einzustellen, uns die Schuldner der abgetretenen
Forderung zu benennen, diesen
die Abtretung anzuzeigen und uns die Auskünfte zu erteilen,
sowie die Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung
unserer Rechte gegenüber den Abnehmern
unseres Kunden erforderlich sind.
5.6 Zugriffe
Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen
hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Er hat den
zugreifenden Dritten auf unsereRechte
hinzuweisen. Die Kosten dieser Intervention gegen den Dritten
trägt der Kunde.
5.7 Übersteigt
der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen
insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des
Kunden verpflichtet, die vorgenannten
Sicherheiten in Höhe des überschießenden
Betrages nach unserer Wahl freizugeben. Reichen die genannten
Sicherheiten zu einer entsprechenden Abdeckung
unserer Forderung nicht aus, so ist der Kunde auf unser Verlangen
jederzeit verpflichtet, uns zusätzliche Sicherheiten
bis zur vollen Höhe der offenen Forderungen
zu stellen.
5.8 Der
Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns zu versichern und auf Verlangen
den Abschluß dieser Versicherung nachzuweisen.
Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dieser Versicherung
schon jetzt an uns ab.
6.
Mängelrüge/Gewährleistung
6.1 Der
Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf etwaige
Mängel bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zu
untersuchen. Erkennbare Mängel müssen
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8
Tagen nach Wareneingang, versteckte Mängel unverzüglich
nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden.
6.2 Transportschäden
sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung
per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah-
und Fernverkehrs sowie durch
sonstige Verkehrsträger hat der Kunde bei Transportschäden
die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer
wahrzunehmen.
6.3 Ist
die form- und fristgerecht geltend gemachte Mängelrüge
berechtigt, so können wir nach unserer Wahl unter Ausschluß weiterer
Gewährleistungsansprüche dem
Kunden Ersatz liefern, sofern eine Einigung über eine
Minderung nicht zustandekommt. Schlägt die Ersatzlieferung
fehl oder wird sie bis zum Ablauf einer vom Kunden
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht ausgeführt, so
kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Keine Mängel sind geringfügige Abweichungen
der Farbe sowie Abweichungen in der Ausführung, welche
nicht in unserer Auftragsbestätigung gesondert
bestätigt wurden.
6.4 Wir übernehmen
ausschließlich die Haftung für die von uns gelieferten
Waren. Folgeschäden an Produkten des Kunden sind von
der Haftung ausgeschlossen. Der
Kunde ist verpflichtet, vor der Verarbeitung die Qualität
zu prüfen.
6.5 Das
Rügerecht erlischt in jedem Fall 6 Monate nach Lieferung
der Ware.
7.
Sonstige Bestimmungen
7.1 Urheber-
und Vervielfältigungsrechte an unseren Herstellungsunterlagen
verbleiben uneingeschränkt bei uns, wenn nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist.
7.2 Von
uns hergestellte Druckwerkzeuge und Druckunterlagen werden
nur anteilig berechnet und bleiben unser Eigentum. Nach der
letzten Lieferung werden sie 3 Jahre
aufbewahrt und dann ohne besondere Benachrichtigung vernichtet.
Vom Kunden gestellte Druckwerkzeuge und Druckunterlagen werden
unentgeltlich unter Ausschluß jeder
Haftung so lange aufbewahrt, bis sie der Kunde zurückfordert,
längstens jedoch 3 Jahre.
7.3 Korrekturabzüge
hat der Kunde auf Fehler zu prüfen und, wenn er sie
als fehlerfrei befunden hat, für "druckfrei und
genehmigt" zu erklären. Für vom Kunden übersehene
Fehler haften wir nicht. Fernmündlich aufgegebene Änderungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
7.4 Autorenkorrekturen werden gesondert berechnet.
 nach
oben

|